Newsletterthemen der IHK Nordwestfalen:

berufsbildung – Februar 2015

Mit der „berufsbildung“ informiert die IHK Nord Westfalen Ausbilder und Auszubildende in Unternehmen sowie Prüfer und Lehrer über aktuelle Entwicklungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Broschüre erscheint monatlich.

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IHK sucht Ausbildungsbotschafter

Unternehmen können ihre Auszubildenden als „Botschafter“ in die Schulen entsenden. Dort berichten sie Schülern, „wie es wirklich läuft“ bei einer Ausbildung im Betrieb.

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Jugendliche für Ausbildung begeistern

Der Fachkräftemangel steht nicht vor der Tür, er ist bereits da! Und zwar genau da, wo die Zukunftssicherung eines Unternehmens beginnt: Bei der Ausbildung. Betriebe müssen das Problem selbst lösen. Sie können und müssen Jugendliche für sich begeistern. Möglichkeiten gibt es genug. „Mitmachen“ empfiehlt deshalb die IHK im Editorial der neuen Ausgabe ihres Magazins „Wirtschaftsspiegel“.

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IHK-Azubi-Speed-Dating 2015

Die Nachfrage ist groß: Für das IHK-Azubi-Speed-Dating in Gelsenkirchen (9. Juni) und in Münster (18. Juni) haben sich insgesamt schon über 150 Unternehmen angemeldet. Betriebe, die dieses erfolgreiche Instrument zur Besetzung von Ausbildungsplätzen nutzen wollen, sollten sich schnell anmelden, da das Platzangebot begrenzt ist.

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Prüfungsorganisation

20.000 Prüfungen organisiert die IHK pro Jahr. Damit erfüllt sie eine Aufgabe, die ihr der Gesetzgeber übertragen hat. Bis die Prüflinge ihre Prüfungen auch schreiben, gilt es für die IHK einiges zu organisieren – von der Anmeldung über die Unterstützung der Prüfer bis zur Ausstellung der Zeugnisse.

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Info-Veranstaltungen zur Fachkäftesicherung

Wie Unternehmen ihre Fachkräftesicherung durch die Kooperation mit Schulen sichern und sich in das neue Übergangssystem „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) einbringen und davon profitieren können, ist Thema regionaler Info-Veranstaltungen.

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Umfrage zur Unterrichtsversorgung an Berufsschulen

Bis zum 8. Februar können sich Unternehmen an der bundesweiten Online-Umfrage der IHK zur Berufsschulsituation beteiligen. Gefragt wird zum Beispiel nach der Ausstattung der Berufsschulen mit qualifizierten Lehrkräften. Eine Teilnahme ist unter www.ihk-berufsschulumfrage.de mit der Kennung „156M“ möglich.

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Alle Berufsschulen im Überblick

Die IHK stellt Unternehmen eine aktuelle Liste mit allen Berufsschulen der IHK-Region und den jeweils dort unterrichteten Ausbildungsberufen zur Verfügung.

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Mindestlohn auch für Praktikanten?

Seit dem 1. Januar 2015 gibt es für fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Auch Praktikanten haben einen Anspruch auf den Mindestlohn – mit Ausnahmen: Pflichtpraktika sind beispielsweise komplett von der Mindestlohnregelung ausgenommen. Freiwillige Praktika ab drei Monaten sind allerdings mit dem Mindestlohn zu vergüten.

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Weitere Infos über die IHK Nord Westfalen unter www.ihk-nordwestfalen.de.